Stellt euch vor, ihr könntet beim zweiten Kind das gleiche Elterngeld bekommen wie beim ersten Kind und das “nur” durch das Anmelden eines Gewerbes. Genau diesen Weg bin ich gegangen und möchte meine Erfahrungen und das frische Wissen über die Gesetzesänderungen, die seit dem 1. April 2024 gelten, mit euch teilen.
Als ich mich auf die Reise begab, diesen legalen, aber wenig bekannten Elterngeld Trick für uns Eltern mit eigenem Gewerbe zu nutzen, stieß ich auf eine goldene Möglichkeit. Nun, nachdem ich diesen Weg erfolgreich bei meinem zweiten Kind beschritten habe, fühle ich mich verpflichtet, mein Wissen und meine persönlichen Erkenntnisse zu teilen. Es war eine Offenbarung, die neuen Regelungen in der Praxis anzuwenden und zu sehen, welche Stolpersteine es zu umgehen gilt.
Viele Eltern fühlen sich von der Komplexität der Elterngeldregelungen eingeschüchtert und schöpfen nicht das volle Potenzial aus. Aber ich bin hier, um zu zeigen, dass es mit dem richtigen Wissen und ein bisschen Insider-Info möglich ist, diese Hürden zu überwinden. Begleitet mich auf dieser Entdeckungsreise, um zu erfahren, wie ihr eure finanzielle Situation beim Elterngeld für das zweite Kind signifikant verbessern könnt.
Gleiches Elterngeld bei kurzem Altersabstand
Der Trick ist allseits bekannt und wird oft genannt, wenn es um die Frage geht, wie man sich das gleiche Elterngeld beim zweiten Kind wie für das erste Kind sichern kann.
Bei einem Altersabstand von 14 Monaten oder weniger, ändert sich die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld nicht und man bekommt das gleiche Geld wie für Kind 1 ausgezahlt plus den Geschwisterbonus.
Ganz ehrlich? Das wäre nichts für mich gewesen und wäre mir auch vom Altersabstand viel zu gering und zu stressig gewesen. Zudem heißt es ja auch nicht, dass es unbedingt sofort wieder klappt, selbst wenn man es auf darauf anlegt. So wird aus einem unerfüllten Kinderwunsch auch schnell ein finanzieller Stressfaktor.
Angesichts dessen habe ich mich auf die Suche nach einer anderen Möglichkeit gemacht und bin bei dem sogenannten „Selbstständigen-Trick“ oder auch „Kleingewerbe-Trick“ gelandet, der es möglich macht, das gleiche oder genauer gesagt höheres Elterngeld beim zweiten Kind zu erhalten und nicht nur den Mindestsatz von 300€.
Gleiches Elterngeld beim zweiten Kind trotz Teilzeit – Meine Situation
Vor der Geburt war ich in Vollzeit angestellt. Unser erstes Kind kam im August 2019 zur Welt. Nach der Geburt habe ich 9 Monate Basis Elterngeld genommen und dann im Anschluss für 6 Monate in Teilzeit (18 Stunden) parallel zum Elterngeld Plus Bezug gearbeitet. Auch nach dem Elterngeld-Bezug blieb ich bei meiner 18-Stunden Teilzeit-Stelle.
Für uns war immer klar, dass wir zwei Kinder haben möchten, also fing ich an, mich näher mit den finanziellen Möglichkeiten beim zweiten Kind auseinanderzusetzen. Eine Freundin brachte mich dann auf den “Trick” mit dem Kleingewerbe und da ich ohnehin immer schon eine Businessidee im Kopf hatte, meldete ich nach dem Elterngeld Bezug im November 2020 ein Kleingewerbe an.
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Unser zweiter Sohn wurde im Oktober 2021 geboren und obwohl zwischen den beiden Kindern so ein Altersabstand von 26 Monaten besteht, bekam ich für unser zweites Kind mein Elterngeld wie für das erste Kind plus den Geschwisterbonus bis zum dritten Geburtstag des ersten Kindes. Tatsächlich war es auch gar nicht so kompliziert, wie ich zu Anfang dachte. Du möchtest das auch? Dann lies weiter, ich verrate dir, wie auch du dir das gleiche Elterngeld trotz Teilzeit fürs zweite Kind sichern kannst.
Unterschied Elterngeld für Nicht-Selbstständige und (Teil-)Selbstständige
Du fragst dich jetzt sicher, wie das funktionieren kann? Ganz einfach: Die Begründung liegt in dem Umstand, dass die Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld bei Selbstständigen oder auch Teilselbständigen mit Kleingewerbe immer ein volles Kalenderjahr ist und nicht wie bei Nicht-Selbstständigen und Arbeitnehmern die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes bzw. den Monaten vor der Geburt.
Zusätzlich ist es so, dass man ganze Kalenderjahre von der Berechnung ausklammern kann, wenn ein sogenannter Verschiebetatbestand vorliegt.
Streng genommen ist der „Selbstständigen-Trick“ also gar kein Trick, sondern einfach nur geltendes Gesetz, das man sich zunutze machen kann, um so das gleiche Elterngeld beim zweiten Kind zu beziehen oder sogar mehr, mit Geschwisterbonus.
Lesetipp: Elterngeld für Selbstständige: 10 ultimative Tipps für 2024
Was sind sogenannte Ausklammerungs- oder Verschiebetatbestände?
Verschiebetatbestände müssen bei Personen mit ausschließlichem Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit immer berücksichtigt werden. Selbstständige können wiederum frei wählen, ob diese berücksichtigt werden sollen.
Verschiebetatbestände sind:
- Der Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind innerhalb dessen ersten 14 Lebensmonate.
- Der Bezug von Mutterschaftsleistungen für das neue oder ältere Kinder.
- Zeiten nachweislich schwangerschaftsbedingter Erkrankungen mit Einkommenseinbußen.
Ein weiterer Unterschied zwischen Selbstständigen und Nicht-Selbstständigen ist, dass bei Selbstständigen ganze Kalenderjahre ausgeklammert werden können, wenn ein Ausklammerungs- oder Verschiebetatbestand vorliegt.
Klingt kompliziert? Ist es nicht, ich zeige es euch einmal an meinem Beispiel für das Elterngeld für unser zweites Kind:
- Kalenderjahr 2018: Einkommen aus Vollzeit
- August 2019: Geburt Kind 1
- bis November 2020: Elterngeld Bezug Kind 1
- November 2020: Anmeldung Kleingewerbe & Teilzeitstelle
- Oktober 2021: Geburt Kind 2
Als Nicht-Selbstständige hätte ich für das zweite Kind Elterngeld aus der Teilzeit Arbeit der 12 Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes bekommen, das wäre mehr als die Hälfte weniger als beim ersten Kind gewesen.
Durch die Tatsache, dass ich mich mit dem Kleingewerbe selbstständig gemacht habe, konnte ich die Berechnungsgrundlage auf das Kalenderjahr 2018 verschieben, in dem ich als Angestellte noch ein Vollzeitgehalt hatte. Zusammen mit dem Geschwisterbonus für Kind 1 hatte ich so sogar noch mehr Elterngeld beim zweiten Kind zur Verfügung als beim ersten Kind.
Wie verändert man die Berechnungsgrundlage vom Elterngeld fürs zweite Kind?
Ich weiß, das klingt erstmal nach einer Menge Informationen, nicht wahr? Es ist tatsächlich einfacher, als es sich anhört, aber es gibt einige wichtige Schritte und Details, die du beachten solltest. Hier eine kurze Übersicht:
- Melde ein Kleingewerbe an.
- Erbringe mindestens eine Leistung in deinem Kleingewerbe.
- Reiche den Elterngeldantrag für das zweite Kind ein.
Jetzt fragst du dich vielleicht: “Wie gehe ich all diese Schritte korrekt durch?” Genau hier kommt mein Selbstlern-Online-Kurs ins Spiel! Er bietet dir eine detaillierte Anleitung, um sicherzustellen, dass du alles richtig machst und das Maximum aus deinem Elterngeld herausholst. Alle Informationen, die du benötigst, werden dort bereitgestellt. So kannst du mit Vertrauen und Klarheit vorgehen und sicherstellen, dass du alle Vorteile nutzt, die dir zustehen.
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Vorteile des Kurses:
- Praxisnahe Anleitung: Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die dir zeigen, wie du die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld beim zweiten Kind optimieren kannst.
- Flexibilität: Der Kurs ist so gestaltet, dass du ihn auch noch zwei Monate vor der Geburt absolvieren kannst.
- Umfassendes Wissen: Neben dem Elterngeld erhältst du auch wertvolle Tipps zum Mutterschaftsgeld und wie du dieses maximieren kannst.
- 1:1 Beratungsoption: Bei individuellen Fragen oder Unsicherheiten steht dir die Möglichkeit einer persönlichen Beratung zur Verfügung (gegen Aufpreis).
Dieser Kurs kombiniert fundiertes Fachwissen mit praktischen Erfahrungen und bietet dir somit eine einzigartige, umfassende Ressource, um das Beste aus deinem Elterngeld herauszuholen.
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Was für ein Kleingewerbe kann ich anmelden?
Wenn ich mit anderen Eltern über diese Möglichkeit spreche, kommt immer wieder die Frage auf, welches Kleingewerbe sie anmelden können. Viele glauben, dass es in ihrem Beruf oder Umfeld keine Möglichkeit gibt. Meine Erfahrung ist jedoch eine andere. Mit ein wenig „Nachdenken“ hat bisher jeder noch eine Möglichkeit gefunden.
Folgende Möglichkeiten hast du zum Beispiel, vielleicht ist ja auch was für dich dabei 🙂
- Vertrieb von Produkten über sogenannte Verkaufspartys (Tupperware, ProWin etc.)
- Verkauf von selbst gemachten Produkten über Plattformen wie Etsy, Ebay oder auf Flohmärkten (saubere Buchhaltung ist wichtig ;))
- Bloggen (wie ich ;))
- Aufbau eines Instagram-Kanals mit Einnahmen aus Kooperationen
- Coaching und Beratung
- Sportkurse oder Personal Training Angebote
- Haushaltsservice für Ältere
- Reinigungsdienstleistungen
- Hunde- oder Babysitting-Dienst
- etc.
Ich habe etwa unter anderem für diesen Blog ein Kleingewerbe angemeldet. Mit Einnahmen aus kleineren Kooperationen habe ich mir eine Grundlage für die Selbstständigkeit aufgebaut, die auch meine Berechnungsgrundlage für das Geld positiv verändert hat. So hatte ich das gleiche Elterngeld beim zweiten Kind.
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Was ändert sich ab dem 01. April 2024 durch die Elterngeldreform?
Ab April 2024 treten wichtige Änderungen beim Elterngeld in Kraft, die auch den bekannten Elterngeld-Trick betreffen könnten. Diese Änderungen sind auf den Webseiten des Familienportals NRW und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) detailliert beschrieben. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
Neue Einkommensgrenzen
Für Geburten ab dem 1. April 2024 werden die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Elterngeld gesenkt. Paare dürfen ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 200.000 Euro und Alleinerziehende von maximal 150.000 Euro haben, um für Elterngeld berechtigt zu sein. Ab dem 1. April 2025 sinken diese Grenzen weiter auf 175.000 Euro für Paare und voraussichtlich auch für Alleinerziehende.
Parallelbezug des Basiselterngeldes
Eine weitere signifikante Änderung betrifft den Parallelbezug des Basiselterngeldes durch beide Elternteile. Ab April 2024 ist dieser nur noch für einen Monat und ausschließlich innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Diese Regelung zielt darauf ab, die partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit zu fördern.
Ausnahmen für besondere Fälle
Interessant ist, dass keine Änderungen beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen vorgesehen sind. Zudem wird eine Ausnahme für den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld für Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, die den Geschwisterbonus erhalten, eingeführt.
Diese Neuregelungen könnten für Familien, die den Elterngeld-Trick anwenden möchten, von Bedeutung sein. Es empfiehlt sich, die Planung der Elternzeit und des Elterngeldbezugs entsprechend anzupassen, um die finanziellen Vorteile optimal zu nutzen. Weitere detaillierte Informationen und Beratungsmöglichkeiten finden sich auf den offiziellen Webseiten des Familienportals NRW und des BMFSFJ.
Funktioniert der Elterngeld-Trick auch beim dritten Kind?
Die gute Nachricht ist JA! Es funktioniert unter gewissen Voraussetzungen auch bei einem dritten, vierten, fünften Kind … (die Liste ließe sich beliebig fortsetzen ;)).
Voraussetzung ist, dass der Altersabstand zwischen den Kindern in der Regel nicht mehr als 3 Jahreswechsel beträgt und/oder immer noch Jahre mit Ausklammerungstatbeständen vorliegen. Nehmen wir noch einmal mein Beispiel 😉
- Kalenderjahr 2018: Einkommen aus Vollzeit
- August 2019: Geburt Kind 1
- bis November 2020: Elterngeld Bezug
- November 2020: Anmeldung Kleingewerbe & Teilzeitstelle
- Oktober 2021: Geburt Kind 2
- bis Dezember 2022: Elterngeld Bezug Kind 2
- Dezember 2023: Bezug Mutterschaftsgeld
- Februar 2024 Geburt Kind 3
Wie ihr seht, kann ich auch das Kalenderjahr 2023 klammern, und zwar dann, wenn in diesem Jahr auch nur ein Tag ein Ausklammerungstatbestand vorgelegen hat. In dem Beispiel wäre es ein Tag Mutterschaftsgeld Ende Dezember 2023.
Mein Tipp:
als Selbstständige solltest du dich bei einem schwangerschaftsbedingten Erkrankung immer von deinem Frauenarzt krankschreiben und dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Auch das kann die Berechnungsgrundlage für dein Elterngeld maßgeblich verändern und dafür sorgen, dass du ein ganzes Kalenderjahr klammer kannst.
Viele Selbstständige (mich eingeschlossen) sehen den Mehrwert einer Krankschreibung oft nicht, aber gerade bei schwangeren Selbstständigen sollte das unbedingt berücksichtigt werden und kann sicherstellen, dass man das gleiche Elterngeld beim zweiten Kind erhält.
Wie ich den Elterngeldantrag fürs zweite Kind gestellt habe.
Wie genau der Antrag auszufüllen ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, da die Anträge ebenfalls unterschiedlich sind. In Niedersachsen habe ich bei den Angaben zum Zeitraum VOR Geburt des Kindes sowohl ein Kreuz bei nicht-selbstständiger als auch selbstständiger Arbeit gemacht.
Um es dir besonders einfach zu machen, bin ich einmal die aktuellen Elterngeldanträge der meisten Bundesländer Schritt für Schritt durchgegangen. Mein Ergebnis ist ebenfalls Bestandteil des Online-Kurses. So siehst du genau, welches Kreuz, wo zu machen ist, damit du auch wirklich alles richtig machst und dir das gleiche Elterngeld wie beim erstem Kind sichern kannst. Dir fehlt ein Bundesland? Kein Problem, gib mir einfach kurz Feedback und wir gehen das gemeinsam durch.
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Elterngeld für Selbstständige
Pausiert deine Selbstständigkeit bzw. dein Kleingewerbe während des Elterngeldbezugs oder nicht? Falls nicht, gibt es ein paar weitere wichtige Punkte zu beachten, damit dir das Einkommen aus der (Teil-) Selbstständigkeit nicht am Ende zum Verhängnis wird und du einen Großteil deines Elterngeldes zurückzahlen musst.
Um hier in keine Elterngeldfalle zu tappen, kann ich dir sehr den Elterngeldkurs für Selbstständige von Stefanie Lehnes ans Herz legen. Ich habe ihn selber absolviert und konnte so sicherstellen, dass es dank einiger toller Tipps zu keinen Nachzahlungen kam!
Fazit zum Elterngeld beim zweiten Kind
Mit einer gewissen Vorbereitung ist es unkompliziert, für das zweite (oder dritte Kind) das gleiche Elterngeld wie für das erste Kind zu erhalten. Auch ich konnte mich so entspannt auf die zweite Elternzeit freuen, ohne befürchten zu müssen, finanzielle Einbußen zu erlangen. Insgesamt konnte ich durch den Trick mehr als doppelt so viel Elterngeld bekommen, als ohne. Das waren über 1.000 Euro pro Monat mehr. Ich hatte also tatsächlich mehr Elterngeld beim zweiten Kind.
In den letzten Monaten durfte ich viele Frauen beraten, die sehr dankbar und auch entspannter aus den Beratungen gegangen sind. Ich konnte ihnen viele finanzielle Ängste und Sorgen nehmen. All die Fragen und Informationen aus diesen Gesprächen habe ich in meinem brandneuen Online Selbst-Lern Kurs “Optimiere dein Elterngeld beim zweiten Kind” zusammengefasst. Wir gehen in dem Kurs jedes Detail des Elterngeldes fürs zweite Kind durch und so bleibt keine Frage offen. Im Anschluss bist du bestens vorbereitet.
Der Kurs reicht dir noch nicht oder du möchtest noch einmal sichergehen, dass du alles richtig verstanden hast? Dann vereinbare gerne eine persönliche 1:1 Elterngeld-Beratung und wir schauen gemeinsam, wie es bei dir umzusetzen ist 🙂 (Käufer des Kurses erhalten nach Abschluss des Kurses einen 20€ Rabattgutschein).
Selbstverständlich kannst du die Beratung auch ohne den Kurs buchen.
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Häufige Fragen für mehr Elterngeld beim zweiten Kind
Wie lange muss man selbstständig sein?
Die Selbstständigkeit muss zum Zeitpunkt des zweiten Elterngeldantrags bestehen. Ratsam ist es aber, das Kleingewerbe spätestens in der zweiten Schwangerschaft anzumelden und dann auch die ersten Einnahmen zu erzielen.
Ist der Umsatz beim Elterngeld-Trick entscheidend?
Nein, die Höhe des Umsatzes ist nicht entscheidend für die Anwendung des Elterngeld-Tricks fürs zweite Kind. Theoretisch reicht auch eine Rechnung. Praktisch solltest du aber immer schauen, dass es nicht so aussieht, als sei die Selbstständigkeit nur zum Schein angemeldet.
Kann ich vor dem zweiten Kind auch nur in Teilzeit oder gar nicht arbeiten?
Jein, zumindest das Kleingewerbe solltest du betreiben. Zu deiner vorherigen Arbeitsstelle brauchst du aber nicht zwingend zurückkehren.